KFW 458 · STAND 21.07.2026

KfW-Förderung für Wärmepumpen in Münster

Die KfW-Förderung unterstützt den Heizungstausch mit 30 Prozent Grundförderung. Je nach Einkommen und ausgetauschter Heizung sind bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich. In den meisten Fällen bewegt sich der Zuschuss zwischen 30% und 46%.

Für die erste Wohneinheit können bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten eingereicht werden berücksichtigt.

Schnellcheck
Verständlich
Kostenfrei

Förderfähige Kosten

Was zählt dazu – und was nicht?

Bonusförderungen

Klima- und Einkommensbonus prüfen

Antrag vor Vorhabenbeginn

Vertrag, Antrag und Umsetzung in der richtigen Reihenfolge vorbereiten.

KFW 458 IM ÜBERBLICK

Was die KfW Förderung 458 für Wärmepumpen in Münster umfasst

Auf dieser Seite geht es ausschließlich um die KfW-Förderung 458 für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden.

Gefördert wird

Kauf und Einbau einer effizienten Wärmepumpe

Voraussetzung

Bestandsgebäude und Mindestanforderungen

Zusätzlich wichtig

Optimierung des Heizungsverteilungssystems

Gefördert werden kann der Kauf und Einbau einer effizienten Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude, wenn die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Außerdem ist der Einbau der neuen Heizung mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems zu verbinden.

Für Eigentümer in Münster ist KfW 458 besonders relevant, wenn eine alte Öl-, Gas-, Nachtspeicher- oder andere fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt werden soll.

Wichtig: Die Förderung ersetzt keine technische Prüfung. Eine Wärmepumpe sollte auch zum Gebäude, zu den Heizflächen, zu den erforderlichen Vorlauftemperaturen und zum gewünschten Betrieb passen.

alt="Wärmepumpe Beratungspakete Münster für Hausbesitzer"

Technische Prüfung bleibt wichtig

Gebäude prüfen

Heizflächen prüfen

Vorlauftemperaturen einordnen

Betrieb mitdenken

Besonders relevant beim Austausch von Öl-, Gas-, Nachtspeicher- oder anderen fossilen Heizungen.

alt = "Öl-, Gas-, Nachtspeicher- oder anderen fossilen Heizungen"

FÖRDERQUOTE AB 21.07.2026

Aus welchen Förderstufen sich der Zuschuss zusammensetzt

Der KfW-Zuschuss besteht aus einer Grundförderung und möglichen Bonusförderungen. Zusammen sind für Grund- und Bonusförderung maximal 70 % der förderfähigen Kosten möglich.

Grundförderung
30%

der förderfähigen Kosten

Klimageschwindigkeitsbonus
bis zu 16 %

für selbstnutzende Eigentümer beim förderfähigen Austausch bestimmter alter Heizungen

Einkommensbonus
40% / 30% / 10 %

abhängig vom angepassten zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen

Familienzuschlag
10.000 € Einkommensanpassung

einmalig bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt

Bis zu 80 % Gesamtförderung
Nur bei einem angepassten Einkommen bis 30.000 €. Ansonsten liegt die Fördergrenze bei maximal 70 %.

Effizienzbonus | Entfällt ab 21.07.2026

Der bisherige Effizienzbonus von 5 % entfällt. Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, Erdreich oder Wasser können weiterhin förderfähig sein, erhalten dafür aber keinen zusätzlichen Bonus mehr.

ANTRAGSDATUM BEACHTEN

Wie sich die Förderung schrittweise verändert

Das Antragsdatum bestimmt den Kostenhöchstbetrag und die Höhe des Klimageschwindigkeitsbonus.

Antragszeitraum
Erste Wohneinheit
Klimageschwindigkeitsbonus
21.07.2026 – 31.01.2027
28.000 €
16 %
01.02.2027 – 31.07.2027
27.250 €
12 %
01.08.2027 – 31.01.2028
26.500 €
8 %
01.02.2028 – 31.07.2028
25.750 €
4 %
Ab 01.08.2028
25.000 € und weitere Absenkung
0 %

Der Kostenhöchstbetrag sinkt danach weiterhin halbjährlich um 750 € und beträgt ab dem 01.08.2030 noch 22.000 €.

FAMILIENZUSCHLAG VERSTEHEN

Wie verbessert ein Kind den Einkommensbonus ?

Entscheidend ist das angepasste zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen – nicht das Bruttoeinkommen.

Angepasstes zu versteuerndes Einkommen
Einkommensbonus
Maximale Gesamtquote
Bis €30.000
40%
80%
€30.001–€40.000
30%
70%
€40.001–€50.000
10%
70%
Über 50.000 €
0%
70%

Lebt mindestens ein berücksichtigungsfähiges Kind unter 18 Jahren im Haushalt, wird die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 € erhöht. Die Anpassung gilt einmal pro Haushalt – nicht pro Kind.

EINKOMMEN RICHTIG EINORDNEN

Welcher Einkommensbonus ist möglich?

Der Familienzuschlag ist kein zusätzlicher Geldbonus. Für die Einstufung beim Einkommensbonus wird das relevante Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 € reduziert.

10.000 €Einkommensanpassung

Einmal pro Haushalt :Unabhängig von der Anzahl der Kinder

Voraussetzung

Mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Haushalt und bestehender Kindergeldberechtigung.

Einfaches Beispiel

40.000 €

Haushaltseinkommen

− 10.000 €

Familienzuschlag

30.000 €

relevantes Einkommen

Dadurch kann ein Einkommensbonus von 40 % statt 30 % möglich sein.

Der Familienzuschlag gilt im Zusammenhang mit dem Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer.

KOSTENHÖCHSTBETRÄGE

Wie die förderfähigen Kosten berechnet werden

Die Förderung wird nur auf anerkannte Kosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag berechnet. Die tatsächliche Angebotssumme kann höher sein.

28.000 € Euro

für die erste Wohneinheit

15.000 Euro

jeweils für die zweite bis sechste Wohneinheit

8.000 Euro

jeweils für jede weitere Wohneinheit

Typische Fälle

Einfamilienhaus

maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten

Zweifamilienhaus

maximal 43.000 Euro förderfähige Kosten

Mehrfamilienhaus -
3 Wohneinheiten.

maximal 58.000 Euro förderfähige Kosten

Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um jeweils 750 € (immer zum 01.02. und zum 01.08. eines Jahres bis zum 01.08.2030 – dann wird der Höchstbetrag bei 22.000 Euro liegen).

BEISPIEL · SELBSTBEWOHNTES EINFAMILIENHAUS

So setzt sich Ihre Förderung zusammen

Diese vereinfachte Darstellung gilt für ein selbstbewohntes Einfamilienhaus. Wählen Sie Ihr Haushaltseinkommen und die bestehende Heizung, um den möglichen Fördersatz im Beispiel zu sehen.

Haushaltseinkommen wählen Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts.
Welche bestehende Heizung wird ersetzt?

Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur beim Austausch bestimmter alter, funktionsfähiger Heizungen. Weitere Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ihre Förderbausteine Nur zutreffende Boni werden addiert.
30% Grundförderung Fester Ausgangspunkt
0% Klimabonus Qualifizierter Tausch
+40% Einkommensbonus Je nach Einkommen
Ergibt einen möglichen Fördersatz von 70%.

Klimageschwindigkeitsbonus in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.

Möglicher Fördersatz im Beispiel

Alle Prozentsätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten. Erste Orientierung, keine Förderzusage.

BEISPIEL

Wärmepumpe im Einfamilienhaus

Ein Selbstnutzer ersetzt eine mindestens 20 Jahre alte, funktionsfähige Gasheizung. Die förderfähigen Kosten betragen 28.000 €. Das relevante Haushaltsjahreseinkommen liegt zwischen 40.001 € und 50.000 €. Ein Familienzuschlag wird nicht berücksichtigt.

01

Förderfähige Kosten

28.000 Euro

02

Grundförderung 30 %

8.400 Euro

03

Einkommensbonus 10%

2.800 Euro

Für ein zu versteuerndes Einkommen von 40.001–50.000 €
04

Klimageschwindigkeitsbonus 16 %

4.480 Euro

Zuschuss im Beispiel
15.680 €

56 % von 28.000 Euro

Bei einem angepassten Einkommen bis 30.000 € können in diesem Beispiel maximal 80 % beziehungsweise 22.400 € erreicht werden.

Möchten Sie Ihre individuelle Förderung berechnen?

ANTRAG RICHTIG VORBEREITEN

Welche Reihenfolge wichtig ist

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Dafür werden ein passender Vertrag und eine gültige Bestätigung zum Antrag – die BzA – benötigt.

alt="Energieberater für Schnellcheck vor Ort in Münster"
Durchdachte Planung schafft Sicherheit und sorgt für optimale Förderung.

Welche Rolle Heizlast, Planung und Angebote spielen

WICHTIGE ZEITPUNKTE

Was bei bestehenden und zukünftigen Anträgen gilt

Die Förderung ist an feste Antragszeitpunkte gebunden. Deshalb ist entscheidend, wann der Antrag gestellt wurde und welche Regelungen zu diesem Zeitpunkt gelten.

Antrag bereits gestellt?

Bis zum 20.07.2026 vollständig eingereichte Anträge werden grundsätzlich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen behandelt.

Ausblick auf das 1. Quartal 2027

Für Wärmepumpen ist eine neue EU-Wertschöpfungsregel angekündigt. Der genaue Starttermin und die erforderlichen Nachweise stehen noch aus.

Die angekündigte Wertschöpfungsregel ist am 21.07.2026 noch nicht aktiv und sollte nicht als bereits geltende Förderbedingung dargestellt werden.

Vor-Ort-Termin
Klare Orientierung
Anrechenbar

Ihr Weg zur passenden Förderung

Wie Enerflix bei der Einordnung unterstützt

Enerflix unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer in Münster dabei, die KfW-Förderung 458 realistisch einzuordnen und mit der technischen Planung des Wärmepumpen-Projekts zu verbinden.

01

KfW 458 passend zum Vorhaben prüfen

Wir prüfen, ob KfW 458 zu Ihrem Gebäude, Heizsystem und Vorhaben in Münster passt.

02

Förderstufen realistisch einschätzen

Wir zeigen, welche Förderstufen erreichbar sind und welche Voraussetzungen dafür gelten.

03

Förderfähige Kosten einordnen

Wir ordnen Maßnahmen und Positionen den förderfähigen Kosten realistisch zu.

04

Heizlastberechnung / Angebotsprüfung bewerten

Wir bewerten Heizlast, Auslegung und Angebote auf Plausibilität und Förderfähigkeit.

05

KfW, Stadt Münster und NRW zusammen denken

Wir berücksichtigen KfW-Vorgaben, kommunale Rahmenbedingungen und NRW-Förderlandschaft.

06

Vertrag, Antrag und Umsetzung richtig einordnen

Wir zeigen, worauf bei Vertrag, Antragstellung und Umsetzung zu achten ist.

Ziel ist ein strukturierter Heizungstausch, bei dem Förderung, technische Planung und Umsetzung zusammenpassen.

Häufige Fragen zur KfW 458 Wärmepumpe in Münster

Die Grundförderung beträgt 30 %. Mit passenden Bonusstufen sind bis zu 80 % möglich. Die 80-%-Grenze gilt nur für die niedrigste angepasste Einkommensstufe; ansonsten sind maximal 70 % möglich.

Für die erste Wohneinheit werden bei Anträgen ab dem 21.07.2026 zunächst maximal 28.000 € berücksichtigt. Für weitere Wohneinheiten gelten zusätzliche Höchstbeträge.

Nein. Der bisherige Effizienzbonus von 5 % entfällt für Anträge ab dem 21.07.2026.

Enerflix prüft, ob KfW 458 zum Gebäude, zur Wärmepumpe, zu den Förderstufen und zur geplanten Umsetzung passt.

Bei mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

Nein. Die Wertschöpfungsregel ist für das 1. Quartal 2027 angekündigt. Starttermin und Nachweise stehen noch aus.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage, mögliche Förderstufen und den nächsten sinnvollen Schritt.

Alexander Herding, zertifizierter Experte für Ihre Energieberatung in Münster
Unverbindlich
Verständlich
Regional in Münster
Alexander Herding, zertifizierter Experte für Ihre Energieberatung in Münster